Lehrlingsausbildung (=Berufsausbildung)
Die Lehrlingsausbildung basiert auf dem Prinzip der dualen Ausbildung: Verknüpfung
von Theorie mit Praxis. Die Lehrlingsausbildung erfolgt sowohl in einem Betrieb,
als auch in einer Berufsschule und dauert – je nach Lehrberuf - zwischen
zwei und vier Jahren. Geregelt wird die Lehrlingsausbildung im Berufsausbildungsgesetz,
kurz BAG. Voraussetzung für eine Berufsausbildung ist ein Lehrvertrag
mit einem Betrieb, der Lehrlinge ausbildet.
Lehre mit Matura: endlich auch in Österreich
Seit Herbst 2008 wurde die Berufsmatura (gesetzliche Bezeichnung Berufsreifeprüfung)
für Lehrlinge österreichweit eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt
konnte diese erst nach dem Lehrabschluss nachgeholt werden, wobei dies kaum
oder sehr spät im Leben genutzt wurde. Dieses verbesserte Modell macht
die Lehrausbildung attraktiver und gibt den jungen Menschen in Österreich
völlig neue Weiterentwicklungs-Perspektiven.
Die Zukunft für die Jugend ist unsere Chance von morgen
Lehrlinge können grundsätzlich in ihrer Freizeit die Vorbereitungskurse
für die Berufsmatura besuchen. Wenn der Lehrberechtigte zustimmt, hat
der Lehrling die Möglichkeit (bei Minderjährigen mit Zustimmung
des Erziehungsberechtigten), diese auch während der Arbeitszeit zu besuchen.
PISA – Programme for International Student Assessment
PISA-Studien der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development)
sind internationale Schulleistungsuntersuchungen, die seit dem Jahr 2000 in
dreijähriger Frequenz in den meisten Mitgliedstaaten der OECD und einer
zunehmenden Anzahl von Partnerstaaten durchgeführt werden. Diese haben
zum Ziel, alltags- und berufsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten 15-jähriger
Schüler zu messen. Wie repräsentativ für ein Land die PISA-Studie
ist, ist umstritten. Das Mindestalter von Lehrlingen ist 15 Jahre, diese sind
allerdings von den Schulleistungsuntersuchungen bzw. PISA-Studien nicht erfasst
- entsprechende Tests werden jedoch auf EU-Ebene vorbereitet.
